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05.09.2007
  

Lila Kühe im Zeugenstand

Ob eine Farbe selbst zur Marke werden kann, hängt von strengen rechtlichen Kriterien ab


Es gibt Pausen in Lila, grüne Bänder der Sympathie und in Gelb treten in Deutschland nicht nur Aktien, sondern auch Säcke, Seiten und sogar Engel auf. Farben transportieren Marken zum Konsumenten. Das funktioniert sogar bei Dingen, die gar keine Farbe haben können, wie der Energiekonzern EnBW mit seiner geradezu aberwitzigen Kampagne vom gelben Strom zeigte. Farben sind Bestandteile von Marken, doch wann kann eine Farbe an sich als Marke geschützt werden? An dieser Frage scheiden sich unter Markenrechtlern immer wieder die Geister. Es ist eine brisante Frage, denn in der Konsequenz geht es um nichts anderes als darum, inwieweit Farben ein Allgemeingut sind.


Grundlage des juristischen Ringens in dieser Frage ist das deutsche Markengesetz. Es regelt, was eine Marke ausmacht: Das können beispielsweise Zeichen und Wörter sein, doch auch Bilder und dreidimensionale Gestaltungen gehören dazu, etwa die Form des Produkts oder dessen Verpackung. Wer Autos baut, darf diese nicht einfach mit dem Kühlersymbol eines dreizackigen Sterns versehen, folgt aus diesem Markenbegriff. Auch wer ungefragt Turnschuhe mit drei Streifen herstellt oder ohne besondere Erlaubnis Schokolade in Quadratform verkauft, gerät in Schwierigkeiten. Doch darf ein Konditor Schokolade in lila Verpackung auf den Markt bringen? Nein, entschied 2004 der Bundesgerichtshof. In dem Verfahren hatte der Lebensmittelriese Kraft einen Süßwarenhersteller verklagt, der eine Gebäckmischung lila verpackte.

Die Begründung dieser Entscheidung erklärt bereits das entscheidende Kriterium, das eine Farbmarke ausmacht: Die Farbe Lila sei "zum Inbegriff von Milka-Schokoladenerzeugnissen geworden", erkannte das Gericht, und dürfe daher nicht von anderen Unternehmen für die Verpackung von Schokolade verwendet werden. Diese Anerkennung als "Kennzeichnungsmittel", wie es die Richter formulierten, sei wohlgemerkt eine Ausnahme: Üblicherweise werde die Farbe von den Verbrauchern nicht als Herkunftshinweis verstanden.

Eine Farbe ist als Marke also nur begründbar, wenn die Menschen sie unmittelbar mit dem Produkt oder dem Unternehmen in Verbindung bringen. Die Farbe an sich muss als Marke und nicht nur als dekoratives Beiwerk erkannt werden. Beim Milka-Lila ist das gegeben: Wer diese Farbe sieht, wird wahrscheinlich an Schokolade denken, selbst wenn es ein Auto ist, das in dieser Farbe lackiert ist.  [>>]