05.09.2007
Lila Kühe im Zeugenstand
Ob eine Farbe selbst zur Marke werden kann, hängt von strengen rechtlichen Kriterien ab
Es gibt Pausen in Lila, grüne Bänder der Sympathie und in Gelb treten in Deutschland nicht nur Aktien, sondern auch Säcke, Seiten und sogar Engel auf. Farben transportieren Marken zum Konsumenten. Das funktioniert sogar bei Dingen, die gar keine Farbe haben können, wie der Energiekonzern EnBW mit seiner geradezu aberwitzigen Kampagne vom gelben Strom zeigte. Farben sind Bestandteile von Marken, doch wann kann eine Farbe an sich als Marke geschützt werden? An dieser Frage scheiden sich unter Markenrechtlern immer wieder die Geister. Es ist eine brisante Frage, denn in der Konsequenz geht es um nichts anderes als darum, inwieweit Farben ein Allgemeingut sind.

Bereits 1979 warb Milka mit der lila Kuh - doch Lila war damals schon längst Stammfarbe des Schokoladenherstellers. Nur mit dieser Tradition konnte das Milka-Lila zur Farbmarke werden.
Foto: Kraft Foods

Die Post ist in Deutschland bereits seit vielen Jahrzehnten gelb - auch eine der wenigen echten Farbmarken in Deutschland.
Foto: Diavolos, PhotoCase.com
Grundlage des juristischen Ringens in dieser Frage ist das deutsche Markengesetz. Es regelt, was eine Marke ausmacht: Das können beispielsweise Zeichen und Wörter sein, doch auch Bilder und dreidimensionale Gestaltungen gehören dazu, etwa die Form des Produkts oder dessen Verpackung. Wer Autos baut, darf diese nicht einfach mit dem Kühlersymbol eines dreizackigen Sterns versehen, folgt aus diesem Markenbegriff. Auch wer ungefragt Turnschuhe mit drei Streifen herstellt oder ohne besondere Erlaubnis Schokolade in Quadratform verkauft, gerät in Schwierigkeiten. Doch darf ein Konditor Schokolade in lila Verpackung auf den Markt bringen? Nein, entschied 2004 der Bundesgerichtshof. In dem Verfahren hatte der Lebensmittelriese Kraft einen Süßwarenhersteller verklagt, der eine Gebäckmischung lila verpackte.
Die Begründung dieser Entscheidung erklärt bereits das entscheidende Kriterium, das eine Farbmarke ausmacht: Die Farbe Lila sei "zum Inbegriff von Milka-Schokoladenerzeugnissen geworden", erkannte das Gericht, und dürfe daher nicht von anderen Unternehmen für die Verpackung von Schokolade verwendet werden. Diese Anerkennung als "Kennzeichnungsmittel", wie es die Richter formulierten, sei wohlgemerkt eine Ausnahme: Üblicherweise werde die Farbe von den Verbrauchern nicht als Herkunftshinweis verstanden.
Eine Farbe ist als Marke also nur begründbar, wenn die Menschen sie unmittelbar mit dem Produkt oder dem Unternehmen in Verbindung bringen. Die Farbe an sich muss als Marke und nicht nur als dekoratives Beiwerk erkannt werden. Beim Milka-Lila ist das gegeben: Wer diese Farbe sieht, wird wahrscheinlich an Schokolade denken, selbst wenn es ein Auto ist, das in dieser Farbe lackiert ist.
Dieses Kriterium der Farbe als eindeutiges Erkennungszeichen macht die Farbmarke aus – im Gegensatz zur Farbe, die lediglich als Bestandteil beispielsweise eines Firmen- oder Produktlogos geschützt ist. Diese Hausfarben oder typischen Produktfarben gibt es in allen Branchen. Sie genießen längst nicht den Status einer Farbmarke, denn sie sind nur jeweils im Zusammenhang mit dem zugehörigen Markenzeichen geschützt.
Die strengen Kriterien, die Markenämter und Gerichte bei der Anerkennung einer Farbmarke anlegen, kommen nicht von ungefähr: Farben seien ein allgemein zugängliches Kulturgut, schreibt der Rechtswissenschaftler Ingo von Münch in seinem Buch "Farben und Recht". Zudem gelte es zu verhindern, dass eine Farbe nicht von einem Unternehmen "einfach exklusiv in Anspruch genommen werden kann mit der Folge, dass diese Farbe im geschäftlichen Verkehr und damit für den Wettbewerb gesperrt ist." Aus diesen Gründen hat der Europäische Gerichtshof die Markenämter in den EU-Staaten zu einer strengen Prüfung bei der Erteilung von Farbmarken aufgefordert, denn andernfalls wären die verfügbaren Farben für bestimmte Waren schnell erschöpft.
Diese restriktive Rechtsprechung hat dazu geführt, dass die Zahl der Farbmarken in Deutschland gering ist: Nur etwa zwei Dutzend echte Farbmarken sind derzeit im Register des Deutschen Patent- und Markenamts verzeichnet. Alle diese Marken besaßen bereits vor ihrer Eintragung eine hohe Bekanntheit, und nur so ließ sich ihre Eintragung rechtfertigen. Dazu gehören neben dem Milka-Lila das Magenta der Deutschen Telekom, das Gelb der Post, das Rot-Gelb von Maggi und die Farben großer Mineralölunternehmen wie beispielsweise das Blau von Aral und das Grün von BP.
Allen diesen Farbmarken ist gemeinsam, dass sie beim Betrachter sofort die Assoziation mit dem zugehörigen Unternehmen oder Produkt wecken: Wer ein gelbes Auto sieht, denkt sofort an die Post, klar, dass eine blaue Tankstelle zu Aral gehört, und eine Zeitungsanzeige in Magenta wird sofort der Telekom zugeordnet. (ud)